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AFIR wurde vom Europäischen Rat offiziell genehmigt und bis 2030 werden in Europa Hunderte von Wasserstofftankstellen gebaut

2023-08-03

Am 25. Juli genehmigte der Rat der Europäischen Union endgültig die Verordnung über die Infrastruktur alternativer Kraftstoffe (AFIR), die Ziele für Ladepunkte und Tankstellen in den Mitgliedstaaten festlegt und die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge fördert.


Der Verordnungstext nennt konkrete Einsatzziele, die bis 2025 bzw. 2030 erreicht werden müssen, insbesondere:

1. Ab 2025 müssen alle 60 km Schnellladestationen mit mindestens 150 kW für Pkw und Transporter entlang der Hauptverkehrskorridore der EU, dem sogenannten Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-T), installiert werden.

2. Ab 2025 wird entlang des TEN-V-Kernnetzes alle 60 Kilometer eine Ladestation für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Ausgangsleistung von mindestens 350 kW und entlang des TEN-V alle 100 Kilometer eine Ladestation installiert integriertes Netz mit vollständiger Netzabdeckung bis 2030;

3. Ab 2030 muss alle 200 km an allen städtischen Knotenpunkten und entlang des TEN-V-Kernnetzes eine Wasserstofftankstelle für Pkw und Lkw errichtet werden;

4. Bis 2030 müssen Häfen, die eine Mindestanzahl großer Passagier- oder Containerschiffe beherbergen, Landstrom für diese Schiffe bereitstellen;

5. Flughäfen müssen bis 2025 stationäre Flugzeuge an allen Gates und bis 2030 alle abgelegenen Standplätze mit Strom versorgen;

6. Nutzer von Elektro- oder Wasserstofffahrzeugen müssen an Lade- oder Tankstellen problemlos mit Zahlungskarte oder kontaktlosem Gerät bezahlen können, ohne Abonnement und bei voller Preistransparenz;

Die Betreiber von Lade- oder Tankstellen müssen den Verbrauchern auf elektronischem Wege vollständige Informationen über die Verfügbarkeit, Wartezeiten oder Preise verschiedener Tankstellen zur Verfügung stellen.

Die neuen AFIR-Vorschriften wurden offiziell von der Europäischen Union veröffentlicht, die sie faktisch in Kraft setzte und 20 Tage später in Kraft trat. Das neue Gesetz gilt sechs Monate nach seinem Inkrafttreten.


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